Dr. Ronald Pedergnana Rechtsanwälte und Notare · St. Gallen
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Checkliste «Nach einem Unfall» — druckfertig, A4
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Dr. Ronald Pedergnana · Rechtsanwälte und Notare · St. Gallen Nach einem Unfall
Checkliste

Nach einem Unfall

Die Aussagen der ersten Stunde wiegen vor Gericht am schwersten. Was dort fehlt, lässt sich nie mehr nachholen. Diese Seite können Sie zum Arzt mitnehmen oder weitergeben.

Die drei Fehler, die wir am häufigsten sehen

Der Schock verdeckt den Schmerz. Kurz nach dem Ereignis ist das Schmerzempfinden weitgehend ausgeschaltet. Wenn die Schmerzen kommen: nicht verniedlichen.

Beulen am Kopf werden vergessen. Sie wirken harmlos. Was im Kopf passiert ist, weiss man oft erst viel später, und dann glaubt niemand mehr, dass Sie ihn angeschlagen haben.

Nachgeschobene Symptome. Fehlt ein Beschwerdebild im ersten Arztbericht, entsteht sofort ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Am Unfalltag
Schritt 01
Genaues Unfallprotokoll aufnehmen, Zeugenadressen notieren.
Bei Verkehrsunfällen mit Körperschaden — auch bei blossen Kopf- oder Nackenschmerzen — immer die Polizei beiziehen; ebenso bei schweren Arbeitsunfällen.
Unfall noch am selben Tag dem Arbeitgeber oder Versicherer melden.
Erste Tage
Schritt 02
Innert 72 Stunden ärztlich untersuchen lassen, wenn die Schmerzen erst am Folgetag einsetzen.
Notieren, mit wem gesprochen wurde. Kopien aller Schreiben behalten.
Bei Verschulden Dritter: sofort deren Haftpflicht kontaktieren.
Allenfalls Hilflosenentschädigung bei der SVA beantragen.
Zutreffende Versicherungen melden — abhaken, was gemeldet ist
Rechtsschutz
Insassen
Privatunfall
Haftpflicht
Kasko
Lebensversicherung
Invaliditäts- und Todesfallrisiko
Krankenkasse mit Invaliditätskapital
UVG-Zusatz
evtl. Krankentaggeld
Drei Monate
Schritt 03
Prämienbefreiung abklären — Lebensversicherung, Pensionskasse, Zusatzversicherungen.
Arbeitsplatzfrage klären, allenfalls Case Manager oder betrieblichen Sozialdienst beiziehen.
Sechs Monate
Schritt 04
IV-Anmeldung prüfen.
Opferhilfe prüfen.
Anwaltliche Vertretung prüfen.
Notizen — mit wem gesprochen, wann
Wenn eine Frist läuft

Gegen eine Verfügung beträgt die Einsprachefrist in der Regel 30 Tage ab Zustellung. Rufen Sie an, bevor sie abläuft.

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Arztberichte und Verfügungen bitte verschlüsselt senden: privasphere.com/info@rasg.ch

Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Erstberatung 45 Minuten, CHF 80, bar zu bezahlen.

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