Medizinische Behandlungen sind komplex, Fehler können passieren. Wenn Sie denken, Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers (Kunstfehlers), denken Sie daran: Die Verjährungsfristen in diesen Fällen sind sehr kurz! Laden Sie diese Sorgen auf unsere Schultern, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Wir empfehlen Ihnen eine seriöse und kompetente Abklärung bei uns, denn nicht jede Komplikation entspricht einem Behandlungsfehler.
VORGEHEN
In der Schweiz ist es nach wie vor noch so, dass Sie als Betroffene(r) den Ärzten den Fehler nachweisen müssen. Ausserdem muss sich der Fehler bei Ihnen ausgewirkt haben, also zu einem Schaden geführt haben. Auch dieser Zusammenhang muss bewiesen werden.
Bei einem Erstgespräch in unserer Kanzlei, bei Ihnen zu Hause oder im Spital nehmen wir Ihr Anliegen auf. Von der Ersteinschätzung bis zum Abschluss sind wir Ihr Ansprechpartner. Sie können sich auf Ihre Genesung konzentrieren und uns die Arbeit überlassen.
Damit wir die Akten einfordern können, benötigen wir Ihre Vollmacht. Im Anschluss werden die Akten bestellt und beurteilt. Sobald diese analysiert sind, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann. Komplexe Sachverhalte werden mit Spezialisten (unsere Vertrauensärzte) besprochen, oder allenfalls wird ein Gutachten in Auftrag gegeben.
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Was bringen Sie am Erstgespräch mit?